Der Plan und das Problem
Der Ausbau der A57 im Abschnitt Kapellen geht jetzt planungsrechtlich in die entscheidende Phase. Das bedeutet, dass das Planfeststellungsverfahren eingeleitet wurde und die öffentliche Auslegung der Planunterlagen am 20. Januar begonnen hat.
Hier eine grobe Zusammenfassung der Planung:
- Die Verbreiterung wird vom Kreuz Moers bis zur Wilhelm-Anlahr-Str. beidseitig gebaut (jeweils 3m), ab dort dann nur auf der Westseite (Kapellener Seite, 6m) und nach der Anschlussstelle Kapellen wieder beidseitig
- Es werden 5 Brücken abgerissen und neu gebaut (u.a. die Brücke an der Wilhelm-Anlahr-Str. und der Lauersforterstr.)
- Die Moerserstr. wird ein Stück nach Süden verlegt und die dortige Brücke ebenfalls abgerissen und neu gebaut
- Der Grafschafter Rad- und Wanderweg wird auf die andere Seite des Schlosses verlegt
- Der Lärmschutz erfolgt durch spezielle Fahrbahnbeläge und Lärmschutzwände
Und da beginnt das Problem!
Während zur Westseite (Kapellen) eine durchgehende Lärmschutzwand (teilweise bis zu 7m hoch) geplant ist, soll es für die Ostseite (Holderberg) in dem Bereich vom Grafschafter Rad- und Wanderweg bis zur Brücke über die Wilhelm-Anlahr-Str. wieder keine Lärmschutzwand geben! Das würde bedeuten, dass wir bei stetig steigendem Verkehrsaufkommen und den bei uns vorherrschenden westlichen Windrichtungen auf Dauer noch mehr Verkehrslärm als bisher ausgesetzt sein werden.
Als Begründung wurden Berechnungen des Lärmaufkommens, gesetzliche Vorgaben des Lärmschutzes und natürlich die Kostenfrage genannt.
Nicht nur als betroffene/r Anwohner/-in hat man in einem solchen Planfeststellungsverfahren ein Einspruchsrecht.
Die Einwendungen sind natürlich an Fristen gebunden, können formlos und ohne Kosten gemacht werden. Jede Einwendung muss in einem nicht öffentlichen Erörterungstermin mit allen Einwendern (öffentliche wie private) verhandelt werden.
Die öffentliche Auslegung der Planunterlagen hat am 20. Januar 2021 begonnen.
Aufgrund der Pandemielage werden sie im Internet veröffentlicht:
Bezirksregierung Detmold ; Pfad: Planung und Verkehr > Planfeststellung > Übersicht zu den einzelnen Verfahren > Autobahn 57, 6-streifiger Ausbau im Abschnitt Kapellen
Die Auslegung endet am 19. Februar 2021.
Danach beginnt die 4-wöchige Einspruchsfrist und man kann bis zum 19. März 2021 seine Einwendung gegen das Vorhaben schriftlich bei der Bezirksregierung Detmold oder der Stadt Moers, Fachbereich 6 Stadt und Umweltplanung, Bauaufsicht einreichen.
Diese Infos kann man noch detaillierter im offiziellen Amtsblatt Nr. 34 vom 10.12.2020 über die Website der Stadt Moers nachlesen.
Ein Übersichtplan hängt aus am Hofladen Ingenkamp.
Je mehr Einwendungen gemacht werden, egal ob als einzelne Person oder per Unterschriftenliste, desto nachhaltiger können wir demonstrieren, wie wichtig die durchgehende Lärmschutzwand für die Holderberger Anwohner/-innen ist.
Schließlich leben wir seit vielen Jahren mit dem ständigen Lärm der Autobahn und können aus unserer eigenen Erfahrung sagen, wie belastend dieses Dauerrauschen ist, auch wenn technische Berechnungen da anderer Meinung sind.
Viele Punkte zu Plan und Problem (Fragen und Antworten) sind im Vermerk zum Termin Bürgerbeteiligungen am 27.11.2019 nachzulesen