Wir Holderberger fordern:
Lärmschutz für Alle!

Der Ausbau der A57 im Bereich Moers-Kapellen und die fehlende Wand

Der Plan und das Problem

Der Ausbau der A57 im Abschnitt Kapellen geht jetzt planungsrechtlich in die entscheidende Phase. Das bedeutet, dass das Planfeststellungsverfahren eingeleitet wurde und die öffentliche Auslegung der Planunterlagen am 20. Januar begonnen hat.

Hier eine grobe Zusammenfassung der Planung:

  • Die Verbreiterung wird vom Kreuz Moers bis zur Wilhelm-Anlahr-Str. beidseitig gebaut (jeweils 3m), ab dort dann nur auf der Westseite (Kapellener Seite, 6m) und nach der Anschlussstelle Kapellen wieder beidseitig
  • Es werden 5 Brücken abgerissen und neu gebaut (u.a. die Brücke an der Wilhelm-Anlahr-Str. und der Lauersforterstr.)
  • Die Moerserstr. wird ein Stück nach Süden verlegt und die dortige Brücke ebenfalls abgerissen und neu gebaut
  • Der Grafschafter Rad- und Wanderweg wird auf die andere Seite des Schlosses verlegt
  • Der Lärmschutz erfolgt durch spezielle Fahrbahnbeläge und Lärmschutzwände

Und da beginnt das Problem!
Während zur Westseite (Kapellen) eine durchgehende Lärmschutzwand (teilweise bis zu 7m hoch) geplant ist, soll es für die Ostseite (Holderberg) in dem Bereich vom Grafschafter Rad- und Wanderweg bis zur Brücke über die Wilhelm-Anlahr-Str. wieder keine Lärmschutzwand geben! Das würde bedeuten, dass wir bei stetig steigendem Verkehrsaufkommen und den bei uns vorherrschenden westlichen Windrichtungen auf Dauer noch mehr Verkehrslärm als bisher ausgesetzt sein werden.
Als Begründung wurden Berechnungen des Lärmaufkommens, gesetzliche Vorgaben des Lärmschutzes und natürlich die Kostenfrage genannt.
Nicht nur als betroffene/r Anwohner/-in hat man in einem solchen Planfeststellungsverfahren ein Einspruchsrecht.
Die Einwendungen sind natürlich an Fristen gebunden, können formlos und ohne Kosten gemacht werden. Jede Einwendung muss in einem nicht öffentlichen Erörterungstermin mit allen Einwendern (öffentliche wie private) verhandelt werden.
Die öffentliche Auslegung der Planunterlagen hat am 20. Januar 2021 begonnen.
Aufgrund der Pandemielage werden sie im Internet veröffentlicht: Bezirksregierung Detmold ; Pfad: Planung und Verkehr > Planfeststellung > Übersicht zu den einzelnen Verfahren > Autobahn 57, 6-streifiger Ausbau im Abschnitt Kapellen
Die Auslegung endet am 19. Februar 2021.
Danach beginnt die 4-wöchige Einspruchsfrist und man kann bis zum 19. März 2021 seine Einwendung gegen das Vorhaben schriftlich bei der Bezirksregierung Detmold oder der Stadt Moers, Fachbereich 6 Stadt und Umweltplanung, Bauaufsicht einreichen.
Diese Infos kann man noch detaillierter im offiziellen Amtsblatt Nr. 34 vom 10.12.2020 über die Website der Stadt Moers nachlesen.
Ein Übersichtplan hängt aus am Hofladen Ingenkamp.
Je mehr Einwendungen gemacht werden, egal ob als einzelne Person oder per Unterschriftenliste, desto nachhaltiger können wir demonstrieren, wie wichtig die durchgehende Lärmschutzwand für die Holderberger Anwohner/-innen ist.
Schließlich leben wir seit vielen Jahren mit dem ständigen Lärm der Autobahn und können aus unserer eigenen Erfahrung sagen, wie belastend dieses Dauerrauschen ist, auch wenn technische Berechnungen da anderer Meinung sind.

Viele Punkte zu Plan und Problem (Fragen und Antworten) sind im Vermerk zum Termin Bürgerbeteiligungen am 27.11.2019 nachzulesen

Der Einwand

Wie schon erwähnt kann (und sollte) jeder eine entsprechende - formlose - Einwendung einreichen, so denn er sich durch den Lärm in irgendeiner Weise gestört oder belästigt fühlt.
Man darf mehrfach und insoweit neben einer persönlichen Einwendung auch im Rahmen einer Sammeleinwendung Einwendungen vortragen. Es geht nicht nur um Eigentumsbelange, sondern auch um alle anderen Belange, in denen man sich betroffen fühlt.
Hinweise, Anregungen und Adressen sind hier zu finden

Anregungen

für eine Einwendung können dieser Initiative entnommen werden:
K3575-Initiative

Formulierungshilfen

zur Erstellung der Einwendung verstecken sich in dieser Datei

Die individuelle Einwendung

an die Bezirksregierung Detmold
postalische Adresse:
Bezirksregierung Detmold
Leopoldstr. 15
32756 Detmold
Dezernat 25
Analog per Brief (Formatvorlage A4 Fensterumschlag)
- mit Doppelklick gelangt man in die Kopfzeile, wo man dann den Absender (2x) ausfüllen kann -

Normale Zustellung per Mail an die Bez.-Reg. nicht möglich
Alternativen bitte über die Kontaktseite prüfen
Bitte bei der digitalen Einwendung auf vollständige Adressangaben achten - ansonsten kann die Einwendung nicht bearbeitet werden

Die allgemeine Einwendung

Unterschriftenlisten liegen ab 15.02.2021 aus

  • am Hofladen Ingenkamp (bitte zu Ladenöffnungszeiten vorbeigehen)
Wegen Corona: bitte eigenen Kuli mitbringen!!!

... und hier als Download - zum Ausdrucken und selber Sammeln

Kontakt

Wer Fragen oder Anregungen hat bzw. informiert werden will, wenn sich auf der Seite was tut (Betreff Update), der schreibe an:
Lämschutz für Alle